Erzeugung von Arzneimitteln
Nach österreichischem Recht umfasst die Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln*:
- das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Be- oder Verarbeiten, das Umfüllen einschließlich des Abfüllens und Abpackens von Arzneimitteln*, Vaccinen, Seren, Blutpräparaten und Bakterienpräparaten sowie das Kennzeichnen von Arzneispezialitäten
- das Sterilisieren von Verbandsmaterialien
- das Imprägnieren mit Arzneimitteln* von Verbandsmaterialien sowie von Geräten oder Stoffen, deren Zweck Therapie, Diagnose oder Abwehr von Krankheiten ist
*) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu dienen oder nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt sind, menschlichen oder tierischen Krankheiten entgegen zu wirken oder sie zu verhindern, den körperlichen oder seelischen Zustand erkennen zu lassen oder zu beeinflussen, vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten ersetzen.
Erzeugung von kosmetischen Artikeln
Dieser Gewerbewortlaut berechtigt zur Herstellung von z.B. Gesichtscremen, Haarshampoos und anderen Kosmetika.
Gewerblicher Pharmareferent
Berechtigt zur Beratung über die Anwendung und den Einkauf von Pharmazeutischen Artikeln.
Herstellung und Großhandel mit Giften
- Durchführung der Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Informationsverpflichtungen nach dem Chemikalienrecht
- Aufbau und Kontrolle des Warenlagers unter besonderer Berücksichtigung der speziellen Rechtsvorschriften (Chemikalienrecht, Giftrecht)
- Handhabung der Giftgebarung unter besonderer Berücksichtigung der Bezugsvorschriften und des Umweltrechtes
Erzeugung pyrotechnischer Artikel
Unternehmen mit dieser Gewerbeberechtigung dürfen pyrothechnische Artikel sowie Zündmittel und sonstige Sprengmittel, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, erzeugen und damit handeln.
Erzeugung von chemisch-technischen Produkten
Unternehmen mit dieser Gewerbeberechtigung stellen zum Beispiel Reinigungsmittel für Haushalt und Industrie, Frostschutzmittel und ähnliches her.
Chemische Laboratorien
- Durchführung chemischer Analysen und Untersuchungen sowie Prüfung & Messungen, insbesondere von (Ab-)Wasser, Boden, Luft, Müll, Lebensmittel, inklusive Probennahme und Qualitätssicherung
- Anwendung physikalischer, chemischer, biologischer und bakteriologischer Verfahren
- Herstellung von Chemikalien und Reagenzien
Haus- und Gartenservice
Die freien Reinigungsgewerbe berechtigen zu einfachen Reinigungs- und Wartungstätigkeiten ausgenommen Tätigkeiten, die reglementierten Gewerben vorbehalten sind.
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
- Grundreinigen und Beschichten von nichttextilen Fußbodenbelägen
- Grundreinigen und Nachbehandeln von textilen Fußbodenbelägen
- Schleifen, Versiegeln oder Heißwachsen von Holzfußböden
- Reinigen, Pflegen und Desinfizieren von Gegenständen der Raumausstattung
- Reinigung und Desinfizieren von sanitären Einrichtungen und Anlagen im Spitals- und Pflegebereich einschließlich prophylaktischer Entwesungsmaßnahmen
- Reinigung von verschiedenen Verglasungen einschließlich Rahmen sowie Heizkörper, Beleuchtungskörper und Beschläge
- Reinigung von Glasdächern, Staubdecken und Industrieverglasungen
- Reinigen und Oberflächenbehandeln von solartechnischen Anlagen
- Reinigung von Beleuchtungsanlagen, verkehrstechnischen Lichtzeichenanlagen und Hinweisrichtungen
- Reinigen und Nachbehandeln von Lichtschutz- und Wetterschutzanlagen
- Reinigung und Oberflächenbehandeln von Fassaden
- Reinigung und Nachbehandeln von Denkmälern
- Reinigung von Entlüftungs-, Klima- und Dunstabzugsanlagen
- Reinigung und Desinfizieren von Sitzen, Kopfstützen, Handgriffen und von sanitären Einrichtungen von Fernreiseverkehrsmitteln
- Reinigung von Verkehrsflächen
- Reinigung von Wand- und Deckenflächen sowie Maschinen
- Durchführung von materialerhaltenden Maßnahmen (wie z.B. Entsalzung, Hydrophobierung, Konservierung)
- Reinigung und Desinfektion von Wasseraufbereitungsanlagen
- Reinigung von Schwimmbecken, Marmorböden
- Reinigung von Brand- und Wasserschaden
Verlauf und Themen der Lehrzeit als Download.